Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regelungen für Mitgliedschaft und Teilnahme an SwissCrossBikers Aktivitäten

Letzte Aktualisierung: August 2024

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Verein SwissCrossBikers, mit Sitz in Zuzwil SG, Schweiz (nachfolgend «Verein»), und den Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Vereinsaktivitäten, Reisen und Veranstaltungen (nachfolgend «Teilnehmende»). Mit Anmeldung zur Mitgliedschaft, Registrierung für eine Reise oder Teilnahme an einer Veranstaltung akzeptieren die Teilnehmenden diese AGB.

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Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Aktivitäten, Trainings, Ausfahrten, Reisen (inklusive Auslandreisen) und Veranstaltungen des Vereins. Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden finden keine Anwendung, es sei denn, der Verein stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

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Vereinszweck und Leistungen

Der Verein fördert den Rad- und Mountainbikesport, die Kameradschaft sowie die Organisation von gemeinschaftlichen Reisen und Veranstaltungen. Leistungen umfassen insbesondere: Planung und Durchführung von Touren, Trainings, Aus- und Weiterbildungen, Reisen (inkl. Koordination mit Drittanbietern), sowie die Mitgliederverwaltung.

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Mitgliedschaft, Beiträge und Pflichten

Die Mitgliedschaft steht natürlichen Personen offen. Über Aufnahmen entscheidet der Vorstand. Mitglieder entrichten einen jährlichen Beitrag; die Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Mitglieder verpflichten sich, Statuten, Hausordnungen, Sicherheitsvorgaben und diese AGB einzuhalten.

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Anmeldung und Vertragsabschluss für Reisen/Events

Die Anmeldung zu Reisen/Events erfolgt online oder schriftlich und ist verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Verein zustande. Bei limitierten Plätzen erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge des Eingangs. Der Verein kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

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Leistungen Dritter und Vermittlung

Bei Reisen greifen wir teilweise auf Leistungen Dritter zurück (z. B. Transport-, Beherbergungs-, Guiding- oder Versicherungsunternehmen). Der Verein kann dabei als Vermittler auftreten. Für die ordnungsgemässe Leistungserbringung sind die jeweiligen Drittanbieter verantwortlich; deren AGB gelten ergänzend. Vertragliche Ansprüche bezüglich dieser Leistungen sind gegenüber dem Drittanbieter geltend zu machen.

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Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung

Teilnehmende müssen gesundheitlich geeignet sein und über die erforderliche Ausrüstung, Fahrtechnik und Kondition verfügen. Helmpflicht sowie ggf. weitere Schutzausrüstung. Weisungen der Tour-/Reiseleitung sind zu befolgen. Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko; Eltern haften für ihre Kinder.

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Versicherungen

Die Teilnehmenden sind für ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) selbst verantwortlich. Bei Auslandreisen wird der Abschluss einer ausreichenden Auslandskrankenversicherung inkl. Rückführung empfohlen. Der Verein schliesst für Teilnehmende keine Versicherungen ab, sofern nicht ausdrücklich kommuniziert.

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Preise, Zahlungen und Fälligkeiten

Reise- und Teilnahmegebühren werden im Rahmen der Ausschreibung bekanntgegeben und sind mit der Bestätigung oder zu dem darin genannten Termin fällig. Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind (z. B. individuelle Verpflegung, optionale Aktivitäten), sind nicht im Preis enthalten.

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Rücktritt durch Teilnehmende (Stornierung)

Ein Rücktritt ist schriftlich mitzuteilen. Soweit nicht anders in der Ausschreibung geregelt, gelten folgende Stornoregeln (in % des Gesamtpreises):

  • bis 60 Tage vor Beginn: 10% (mind. CHF 30)
  • 59–31 Tage: 30%
  • 30–15 Tage: 60%
  • 14–8 Tage: 80%
  • 7–0 Tage/Nichtanreise: 100%

Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Bereits entstandene Drittanbieter-Kosten können zusätzlich anfallen.

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Ersatzteilnehmende

Bis Reisebeginn kann eine geeignete Ersatzperson gestellt werden, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und Drittanbieter zustimmen. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt die ersetzende/ersetzte Person.

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Programmänderungen und Absagen durch den Verein

Aus Sicherheits-, Wetter-, behördlichen oder organisatorischen Gründen kann der Verein Programme, Routen, Unterkünfte, Transportmittel oder Zeiten ändern oder eine Reise/Veranstaltung absagen. Bei Absage erstattet der Verein bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Änderungen bemühen wir uns um gleichwertige Ersatzleistungen.

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Höhere Gewalt und aussergewöhnliche Umstände

Ereignisse wie Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, politische Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, extreme Witterung oder vergleichbare Umstände berechtigen den Verein zu Anpassungen oder zur Absage. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen; bereits entstandene Drittkosten können von Rückerstattungen abgezogen werden.

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Sicherheit, Verhalten und Ausschluss

Die Sicherheit aller hat Vorrang. Gefährdendes Verhalten, erhebliche Verstösse gegen Weisungen oder Gesetze können zum Ausschluss ohne Rückerstattung führen. Teilnehmende haben lokale Gesetze (insb. Verkehrs- und Naturschutzbestimmungen) zu beachten.

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Haftung des Vereins

Der Verein haftet nur für direkte Schäden aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden, ist gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen richtet sich nach Art. 101 OR. Die Haftung für Leistungen Dritter richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen der Drittanbieter.

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Gesundheit, Ausrüstung und Material

Teilnehmende sind für den verkehrssicheren Zustand ihrer Fahrräder verantwortlich. Technische Kontrollen vor Fahrtantritt werden empfohlen. Der Verein kann bei unzureichender Ausrüstung die Teilnahme ganz oder teilweise untersagen.

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Bild-, Ton- und Medienrechte

Während Veranstaltungen erstellte Aufnahmen können zu Vereinszwecken (Website, Berichte, Social Media) verwendet werden. Wer dies nicht wünscht, teilt es der Leitung vor Ort mit; wir berücksichtigen dies nach Möglichkeit.

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Datenschutz

Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung (revDSG-konform). Diese ist integraler Bestandteil der Vertragsbeziehung.

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Geistiges Eigentum

Inhalte des Vereins (Texte, Bilder, Logos, Routenplanungen, Schulungsunterlagen) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ausserhalb des privaten Bereichs bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

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Beschwerden und Mängelrügen

Mängel sind unverzüglich der Reise-/Eventleitung zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Spätere Beanstandungen sind nur berücksichtigt, wenn eine rechtzeitige Meldung unzumutbar war.

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Abtretung und Übertragbarkeit

Ansprüche der Teilnehmenden gegen den Verein sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar.

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Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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Änderungen der AGB

Der Verein kann diese AGB jederzeit ändern. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung; wesentliche Änderungen werden veröffentlicht.

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zuzwil SG, Schweiz.

Fragen zu den AGB?

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an den Vorstand von SwissCrossBikers.